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  • IWAA

    Individuelle Wege in Ausbildung und Arbeit

IWAA

Die Maßnahme IWAA,  „Individuelle Wege in Ausbildung und Arbeit“ basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 45 Abs.1 Satz 1 Nr.1 SGB II i.V.m. § 16 SGB II. 

Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung ermöglichen durch:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Die Maßnahmen dienen zur Aktivierung von Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, besonders erschwert ist, so sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen.

Demnach ist Ziel der Maßnahme IWAA die Unterstützung zur beruflichen Eingliederung von Auszubildenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden und Arbeitslosen, durch Heranführung an den Arbeitsmarkt.


Folgende Zugänge sind vorstellbar:

  • Kontaktvermittlung durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die DAV:
    der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) liegt vor
  • Kontaktaufnahme über Klinik, Ärzte, Beratungsstellen oder Selbstmelder:
    der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) liegt nicht vor
  • Selbstzahler


Folgende Bausteine sind Bestandteil der Maßnahme:

  • Profiling / Assessment
  • Heranführung und Aktivierung 
  • Bewerbungstraining
  • Heranführung / Anbahnung einer Beschäftigung 
  • Nachbetreuung mit dem Ziel der Stabilisierung
    einer versicherungspflichtigen Beschäftigung 


Diese Reihenfolge der fünf Bausteine stellt einen idealtypischen Teilnahmeverlauf dar.

Bei der Zielgruppe für diese Maßnahme kann jedoch nicht immer von einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess ausgegangen werden das heißt, es kann immer wieder zu individuellen Anpassungen kommen. Die angebotenen Bausteine werden somit entsprechend der jeweiligen Entwicklung des einzelnen Teilnehmenden durchlaufen.

Interessierte Menschen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Maßnahme IWAA erfüllen, werden durch die Mitarbeiter der IWAA-Maßnahme ausführlich beraten und informiert welche Bandbreite an Beschäftigungsmöglichkeiten es gibt.


 AWO Gemeindepsychiatrie gGmbH
Marktstraße 96
56564 Neuwied

 Sven Bölts
  02631 / 35 35 11
⁣⁣  0162 5697359
  iwaa@awogemeindepsychiatrie.de

 Susanne Hoebbel
  02631 / 94 26 250
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